HandwerksManufaktur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

Folgende AGB sind Bestandteil für alle zwischen der HandwerksManufaktur LTD, Georgiou Griva Digeni 51, Athineon Building 1st floor, 8047 Paphos, Cyprus (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden auch „Kunde“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 2 Werktagen) widerspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich (z.B. telefonisch oder per Videokonferenz) oder durch konkludentes Handeln (z.B. Leistung einer Anzahlung, Bereitstellung von Materialien) erfolgen. Eine Aufzeichnung der Videokonferenz kann als Vertragsnachweis dienen.

(2) Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Kunden durch den Auftragnehmer in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, das durch den Kunden (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,– Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, führen zu Mehrkosten und ggf. einer Verlängerung der Projektlaufzeit. Solche Änderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

(5) Der Kunde legt dem Auftragnehmer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatzes bzw. Entwurfs/Reinzeichnung.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

§ 2 Gestaltungsfreiheit und SEO

(1) Der Auftragnehmer genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer garantiert in keiner Weise für eine bestimmte Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach bestem Gewissen und den aktuellen technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird, obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Materialien (Texte, Fotos, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.

(2) Werden die erforderlichen Materialien nicht innerhalb von 8 Wochen nach Auftragsstart vollständig geliefert, gilt das Projekt als abnahmereif im Sinne von § 6. Der gesamte vereinbarte Auftragswert wird sofort zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob die Leistung bereits vollständig erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Arbeiten einzustellen, bis die Materialien vollständig vorliegen. Die ausstehenden Arbeiten werden nach Erhalt der Materialien fertiggestellt.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(4) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

(5) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde allein zu vertreten hat (z.B. Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen), so erhöht sich der Netto-Auftragswert um 15 % bei Verzug von 3 Monaten und um 30 % bei Verzug von 6 Monaten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Zölle, Lizenzgebühren und auch nachträglich entstehende Abgaben werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung erfolgt nach einem der folgenden Modelle, wie im Angebot vereinbart:

  • Modell A: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Abnahme.
  • Modell B: 100 % Vorkasse bei Auftragserteilung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

(4) Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder einen größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für den Auftragnehmer bedeuten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorschussrechnungen und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

(5) Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Voraus oder am Anfang des Monats bei monatlicher Zahlweise an.

(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Arbeiten bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen einzustellen. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(8) Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Kunden vom Auftragnehmer vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(9) Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

(10) Ein Mitwirken des Kunden oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

(11) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.

(12) Der Kunde bevollmächtigt den Auftragnehmer, notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Designs, Texte, Grafiken, Code, Reinzeichnungen, Skizzen, Entwürfe etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. bis zur endgültigen Zahlung des Kunden vor. Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Kunden erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen und Forderungen. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Im Zweifel erfüllt der Auftragnehmer die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(4) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

(5) Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

(6) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. Portfolio, Website, Social Media), auch wenn dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte gewährt wurden.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Kunden das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu erklären oder konkrete Mängel schriftlich zu benennen.

(2) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Lieferverpflichtungen bzw. Übersendungen sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

§ 7 Daten und Materialien des Kunden

(1) Der Kunde bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Kunden stehen und frei von Rechten Dritter sind. Eine Prüfung seitens des Auftragnehmers erfolgt nicht. Sollte die Vorlage nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen. Kommt es beim Übertragungsweg, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten oder Unterlagen, kann der Auftragnehmer hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass beim Übertragungsweg trotz höchster Sicherheitsstandards die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Kunde die Verantwortung.

(4) Für den Fall des Datenverlustes beim Auftragnehmer, trotz stetiger Backups, ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf den jeweiligen Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, soweit der Auftragnehmer und/oder dessen gesetzliche Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig gehandelt haben. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für:

  • Schäden, die durch Hackerangriffe, Malware, Datenverlust oder sonstige Sicherheitsvorfälle auf der Website des Kunden entstehen;
  • Ausfälle, Fehler oder Nichterreichbarkeit der Website, die auf das Hosting, Drittanbieter-Dienste, Plugins oder Serverinfrastruktur zurückzuführen sind;
  • entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder mittelbare Schäden jeder Art;
  • Inhalte, die der Kunde selbst bereitstellt oder nach Übergabe der Website eigenständig ändert;
  • Verstöße gegen Datenschutz-, Wettbewerbs- oder sonstiges Recht, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Anforderungen zurückzuführen sind;
  • Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen;
  • Produkte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern bereitgestellt werden (z.B. Hosting, Domains, Plugins).

(4) Eine Haftung des Auftragnehmers, der unter Vollmacht bzw. ausdrücklichem Wunsch des Kunden Aufträge gegenüber Drittleistern erteilt hat, ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

(5) Diese Haftungsausschlüsse gelten ausdrücklich auch dann, wenn ein Wartungsvertrag besteht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen eines Wartungsvertrags, bei Störungen, Sicherheitsvorfällen oder Ausfällen der Website eine fachgerechte Wiederherstellung nach bestem Gewissen und in angemessener Zeit vorzunehmen. Diese Wiederherstellungspflicht stellt jedoch keine Erfolgsgarantie dar. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder Ausfallzeiten, die durch Hackerangriffe, Serverprobleme des Hosters, Plugin-Fehler oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs entstehen – auch dann nicht, wenn ein Wartungsvertrag besteht. Ein Wartungsvertrag begründet insbesondere keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert gemäß § 8 Abs. 1 begrenzt.

(6) Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen.

(7) Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für den Auftragnehmer.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen auszuführen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

(3) Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

§ 10 Wartung und Support

(1) Wartungsleistungen werden nur erbracht, sofern ein gesonderter Wartungsvertrag besteht. Umfang und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.

(2) Ein Wartungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der Wartung eine fachgerechte Betreuung, jedoch keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Website (siehe § 8 Abs. 5).

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge (z.B. Website-Erstellung) enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Bezahlung.

(2) Laufende Verträge (z.B. Wartung, SEO-Betreuung) verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von mehr als 30 Tagen in Verzug gerät.

(4) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor Fertigstellung sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten in vollem Umfang zu vergüten.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist der Sitz des Auftragnehmers in Paphos, Zypern, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.